Schadensersatz für Zweitwohnung und Pendeln nach rechtswidriger Versetzung

Kategorie: Recht | 18. April 2018

Das LAG Hessen hat eine Arbeitgeberin verurteilt, ihrem Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Versetzung die Kosten für eine Zweitwohnung und eines Teils der Heimfahrten zu erstatten sowie ein Tagegeld zu zahlen (Az. 10 Sa 964/17).

Weitere Informationen: Schadensersatz für Zweitwohnung und Pendeln nach rechtswidriger Versetzung

Quelle: www.datev.de

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