Schadensersatz nach Kauf eines (kranken) Tieres?

Kategorie: Steuern und Recht | 28. März 2024

Stellt sich nach dem Kauf eines Tieres heraus, dass es krank ist, muss man dem Verkäufer Gelegenheit geben, selbst tätig zu werden. Geht man direkt selbst zum Tierarzt, kriegt man die Kosten nur ersetzt, wenn ein Notfall vorlag. So entschied das LG Lübeck (Az. 14 S 92/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anwaltsverschulden: Anwälte müssen beA-Eingangsbestätigung kontrollieren . . .

Anwältinnen und Anwälte, die einen fristgebundenen Schriftsatz per beA einreichen, . . . ... [weiterlesen]

Harmonisierung des Insolvenzrechts . . .

Der Rechtsausschuss (JURI) des EU-Parlaments hat am 24.06.2025 über seinen . . . ... [weiterlesen]

Archiv