Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in eBay-Kleinanzeigen

Kategorie: Steuern und Recht | 20. Juli 2022

Wer sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal „eBay-Kleinanzeigen“ über die dortige Chat-Funktion bewirbt, genießt den Status eines Bewerbers. Angesichts des Anzeigentextes und der Antwort der Arbeitgeberin im Chat war klar, dass der Kläger aufgrund seines Geschlechts benachteiligt worden ist. Deshalb steht ihm eine Entschädigung zu. Dies hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 2 Sa 21/22).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Der „Investitionsbooster“ kommt: Jetzt sind die . . . ...

Während die zugesagte Stromsteuersenkung für die Breite der Wirtschaft wohl . . . ... [weiterlesen]

Unternehmen sehen Zukunft für Kryptowährungen – . . . ...

Die neue Werkzeugmaschine mit Bitcoin bezahlen, die Software-Lizenz in Ether . . . ... [weiterlesen]

Archiv