Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland rechtskräftig abgewiesen

Kategorie: Recht | 13. Dezember 2017

Laut OLG Koblenz hat die Bundesrepublik Deutschland keine Schadensersatzansprüche gegen Firmen, die sie mit der Neuordnung der IT-Systeme der Bundeswehr beauftragt hatte, da sie die Minderwertigkeit der Projektleistungen nicht beweisen konnte. Nach der vom BGH zurückgewiesenen Nichtzulassungsbeschwerde sei das OLG-Urteil jetzt rechtskräftig (Az. 1 U 1331/13).

Weitere Informationen: Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland rechtskräftig abgewiesen

Quelle: www.datev.de

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