Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen ehemaligen leitenden Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem WCCB abgewiesen
Kategorie: Recht | 10. Januar 2020
Es besteht kein Schadensersatzanspruch gegen den früheren Leiter des Städtischen Gebäudemanagements im Zusammenhang mit dem World Conference Center Bonn wegen Verletzung seiner Controllingaufgaben. Dies hat das LAG Köln bestätigt (Az. 8 Sa 787/18).
Weitere Informationen: Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen ehemaligen leitenden Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem WCCB abgewiesen
Quelle: www.datev.de