Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen ehemaligen leitenden Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem WCCB abgewiesen

Kategorie: Recht | 10. Januar 2020

Es besteht kein Schadensersatzanspruch gegen den früheren Leiter des Städtischen Gebäudemanagements im Zusammenhang mit dem World Conference Center Bonn wegen Verletzung seiner Controllingaufgaben. Dies hat das LAG Köln bestätigt (Az. 8 Sa 787/18).

Weitere Informationen: Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen ehemaligen leitenden Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem WCCB abgewiesen

Quelle: www.datev.de

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