Schadensersatzklage im sog. Dieselfall gegen die VW AG überwiegend erfolgreich
Kategorie: Recht | 25. Mai 2020
Der BGH hat entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Er kann Erstattung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises verlangen, muss sich aber den gezogenen Nutzungsvorteil anrechnen lassen und VW das Fahrzeug zur Verfügung stellen (Az. VI ZR 252/19).
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Quelle: www.datev.de