Schadensersatzklage im sog. Dieselfall gegen die VW AG überwiegend erfolgreich

Kategorie: Recht | 25. Mai 2020

Der BGH hat entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Er kann Erstattung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises verlangen, muss sich aber den gezogenen Nutzungsvorteil anrechnen lassen und VW das Fahrzeug zur Verfügung stellen (Az. VI ZR 252/19).

Weitere Informationen: Schadensersatzklage im sog. Dieselfall gegen die VW AG überwiegend erfolgreich

Quelle: www.datev.de

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