Schadensersatzklage wegen Aktienkäufen über den Dividendenstichtag (cum-ex) abgewiesen
Kategorie: Recht | 2. Juli 2020
Das OLG Frankfurt hat in dem Rechtsstreit zweier Banken um Schadensersatz wegen Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag (cum-ex-Geschäfte) der Berufung der beklagten Bank gegen ein Urteil des LG Frankfurt stattgegeben und die auf Zahlung von rund 23 Mio. Euro Schadensersatz gerichtete Klage abgewiesen (Az. 1 U 111/18).
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Quelle: www.datev.de