„Schlemmerblock" – Vertragsstrafe für Gastwirt?

Kategorie: Recht | 1. September 2017

Der BGH hat entschieden, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herausgebers des Gutscheinheftes „Schlemmerblock“ eine Vertragsstrafe von 2.500 Euro für jeden vorsätzlichen Vertragsverstoß des Gastwirts nicht wirksam vereinbart werden kann (Az. VII ZR 308/16).

Weitere Informationen: „Schlemmerblock" – Vertragsstrafe für Gastwirt?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten . . . ...

Das AG München wies die Klage der betroffenen Anwohnerin gegen . . . ... [weiterlesen]

Bürokratie belastet junge Unternehmen in Deutschland . . .

Das IAB/ZEW-Gründungspanel 2025 zeigt deutlich, dass junge Unternehmen in Deutschland . . . ... [weiterlesen]

Archiv