Schlüsseldienst: Zum Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

Kategorie: Recht | 10. Juli 2020

Das AG München entschied, dass sich ein in seiner Wohnung Eingesperrter gegenüber dem herbeigerufenen Schlüsseldienst nicht in jedem Fall auf Wucher berufen kann (Az. 171 C 7243/19).

Weitere Informationen: Schlüsseldienst: Zum Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

Quelle: www.datev.de

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