Schmerzensgeld für Impotenz des Partners?

Kategorie: Recht | 21. Juli 2017

Einer Ehefrau steht aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung ihres Ehemanns, durch die dieser impotent geworden sein soll, kein Schmerzensgeld zu. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das OLG Hamm dem Schmerzensgeldbegehren einer Klägerin keine Erfolgsaussichten beigemessen (Az. 3 U 42/17).

Weitere Informationen: Schmerzensgeld für Impotenz des Partners?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

IW-Konjunkturprognose 2025: Deutschland bleibt in der . . . ...

Die deutsche Wirtschaft schrumpft in diesem Jahr um 0,2 Prozent, . . . ... [weiterlesen]

Verhandlungsunfähig wegen Durchfalls? Anwalt muss genau . . . ...

Eine normale „AU“ reicht nicht, um die Verhandlungsunfähigkeit eines Anwalts . . . ... [weiterlesen]

Archiv