Schmerzensgeld für Polizeikräfte
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Mai 2024
Werden Polizeikräfte im Dienst von anderen Personen verletzt, können sie selbst Schmerzensgeld vom Schädiger einfordern. Das LG Lübeck gab der Klage eines Polizisten statt und hielt ein Schmerzensgeld i. H. von 7.000 Euro für angemessen (Az. 3 O 277/21).
Quelle: www.datev.de