Schmerzensgeld für Polizeikräfte

Kategorie: Steuern und Recht | 10. Mai 2024

Werden Polizeikräfte im Dienst von anderen Personen verletzt, können sie selbst Schmerzensgeld vom Schädiger einfordern. Das LG Lübeck gab der Klage eines Polizisten statt und hielt ein Schmerzensgeld i. H. von 7.000 Euro für angemessen (Az. 3 O 277/21).

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Quelle: www.datev.de

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