Schmerzensgeld nach Fahrradsturz durch losgerissenen Hund
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Januar 2023
Verursacht ein sich losreißender Hund den Sturz eines Fahrradfahrers, haftet der Halter des Hundes aus Gründen der sog. Tiergefahr für die erlittenen Schäden. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 11 U 89/21).
Quelle: www.datev.de