Schmutzwassergebühren 2016: Verzicht auf sog. Starkverschmutzerzuschlag rechtlich nicht zu beanstanden

Kategorie: Recht | 17. Oktober 2017

Ohne Erfolg haben sich die Kläger gegen die endgültige Festsetzung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung für das Jahr 2016 gewehrt. Das VG Aachen entschied, dass der zugrunde liegende Gebührenbescheid der Stadt Wegberg rechtmäßig ist (Az. 7 K 4134/17).

Weitere Informationen: Schmutzwassergebühren 2016: Verzicht auf sog. Starkverschmutzerzuschlag rechtlich nicht zu beanstanden

Quelle: www.datev.de

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