Schöffen haben keinen Anspruch auf Urteilsabschrift
Kategorie: Steuern und Recht | 7. April 2025
Schöffen werden wieder zu Privatpersonen, wenn das Strafverfahren beendet ist und können damit auch nicht die Urteilsbegründung erfahren, so das KG Berlin (Az. 3 Ws 25/24). Hierauf weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de