Schriftformersatz durch beA-Versand jetzt auch gegenüber Behörden möglich
Kategorie: Steuern und Recht | 25. Januar 2024
Schriftsätze in Verwaltungsverfahren können seit Jahresbeginn auch über das besondere elektronische Anwaltspostfach formwirksam eingereicht werden, ohne dass eine qualifizierte elektronische Signatur nötig ist. Bislang galt diese Formerleichterung nur in gerichtlichen Verfahren. Hierauf weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de