Schüler muss Polizeikosten tragen

Kategorie: Recht | 27. August 2020

Der VG Hannover entschied, dass ein Schüler rechtmäßig zur Erstattung von Polizeikosten in Höhe von 864 Euro herangezogen worden ist. Er hatte über einen anonymen „Instagram“-Account verklausulierte lateinische Botschaften sowie einen Countdown mit dem Zusatz „RIP KGS“ geteilt und verlinkte Mitschüler in den Beiträgen. Die Schulleitung schaltete daraufhin die Polizei ein (Az. 10 A 3201/19).

Weitere Informationen: Schüler muss Polizeikosten tragen

Quelle: www.datev.de

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