Schülerbeförderung: Keine Erstattung von Taxikosten
Kategorie: Steuern und Recht | 18. Juli 2022
Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz sind nicht verpflichtet, die Kosten eines für den Schulweg genutzten Taxis zu erstatten. Dies entschied das VG Trier (Az. 9 K 463/22.TR).
Quelle: www.datev.de