Schule ist kein Arbeitsplatz i. S. d. Allgemeinen Reiserücktrittsversicherungsbedingungen

Kategorie: Recht | 6. Oktober 2017

Das AG München entschied, dass die Schule kein Arbeitsplatz i. S. d. Allgemeinen Reiserücktrittsversicherungsbedingungen ist. Die Versicherung muss daher die Kosten für die Stornierung einer Flugreise nicht übernehmen (Az. 273 C 2376/17).

Weitere Informationen: Schule ist kein Arbeitsplatz i. S. d. Allgemeinen Reiserücktrittsversicherungsbedingungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Klagen gegen Rückbauanordnungen von Gartenlauben zurückgenommen . . .

Nach Hinweis des VG Braunschweig haben die Kläger ihre Klagen . . . ... [weiterlesen]

Erholung der Immobilienpreise bestätigt sich, Neubauwohnungen . . . ...

Die Erholung am deutschen Immobilienmarkt setzt sich im dritten Quartal . . . ... [weiterlesen]

Archiv