Schulpflicht gilt auch gegen den Willen des Schulkindes
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Juli 2025
Das VG Bayreuth hat zwei Klagen abgewiesen, mit denen sich Eltern gegen die Verpflichtung gewandt hatten, dafür Sorge zu tragen, dass ihre beiden Kinder die Schule besuchen (Az. B 3 K 24.419, B 3 K 24.420).
Quelle: www.datev.de