Schulzuweisungsverfahren 2017 in Bremen sind abgeschlossen
Kategorie: Recht | 13. September 2017
Das OVG Bremen hat verschiedene Schulzuweisungen in die 5. Jahrgangsstufe der Oberschulen bzw. Gymnasien entschieden. U. a. sei bei Familien mit drei und mehr Kindern nicht generell von einem Härtefall auszugehen. Es sei jeweils eine Einzelfallprüfung durchzuführen (Az. 1 B 160/17, 1 B 165/17, 1 B 170/17, 1 B 155/17).
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Quelle: www.datev.de