Schutz alter Menschen vor der (Eigenbedarfs-)Kündigung ihres Mietverhältnisses gestärkt

Kategorie: Recht | 12. März 2019

Das LG Berlin entschied, dass Mieter vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können. Das als Härtegrund eingewandte hohe Alter des Mieters gebiete auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters bei nicht auf einer Pflichtverletzung des Mieters beruhenden Kündigungen durch den Vermieter in der Regel die Fortsetzung des Mietverhältnisses (Az. 67 S 345/18).

Weitere Informationen: Schutz alter Menschen vor der (Eigenbedarfs-)Kündigung ihres Mietverhältnisses gestärkt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Vorabentscheidungsersuchen zum Bestehen eines unionsrechtlichen . . . ...

Zu der Frage, ob ausländische Steuern nicht nach § 26 . . . ... [weiterlesen]

BFH: Korrespondierende Bilanzierung und Wertberichtigung von . . . ...

Der Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, steht der . . . ... [weiterlesen]

Archiv