Schutz des Anwaltsgeheimnisses bei Mitwirkung Dritter: neues Gesetz in Kraft

Kategorie: Recht | 23. November 2017

Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt ist am 09.11.2017 das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen in Kraft getreten. Das Gesetz bringt wichtige Neuregelungen für die Anwaltschaft. Darauf weist die BRAK hin.

Weitere Informationen: Schutz des Anwaltsgeheimnisses bei Mitwirkung Dritter: neues Gesetz in Kraft

Quelle: www.datev.de

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