Schwarzgeldabrede im WhatsApp-Chat: Kein Werklohn
Kategorie: Recht | 13. Februar 2020
Das OLG Düsseldorf entschied, dass ein Bauunternehmer für Sanierungsarbeiten aufgrund einer WhatsApp-Nachricht mit einer sog. Schwarzgeldabrede keinen Werklohn bekommt (Az. I-21 U 34/19).
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Quelle: www.datev.de