Schwimmbecken statt Bio-Teich rechtfertigt fristlose Kündigung

Kategorie: Recht | 23. August 2018

Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass einem Mieter fristlos gekündigt werden kann, wenn er ohne Einverständnis des Vermieters ein betoniertes Schwimmbecken errichtet. Der Mieter ist darüber hinaus zum Rückbau verpflichtet (Az. 2 U 9/18).

Weitere Informationen: Schwimmbecken statt Bio-Teich rechtfertigt fristlose Kündigung

Quelle: www.datev.de

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