Sektorale Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Logopäden möglich

Kategorie: Recht | 11. Oktober 2019

Das BVerwG entschied, dass eine ausgebildete Logopädin eine Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz begrenzt auf den Bereich der Logopädie erhalten kann. Für die Erlaubniserteilung muss sie sich einer eingeschränkten Kenntnisüberprüfung unterziehen (Az. 3 C 8.17 u. a.).

Weitere Informationen: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Logopäden möglich

Quelle: www.datev.de

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