SGB II-Ausschluss von EU-Ausländern bei Minijob
Kategorie: Recht | 6. April 2020
Tätigkeiten, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen, begründen keinen Arbeitnehmerstatus. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 19 AS 1608/18).
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Quelle: www.datev.de