SGB II-Leistungen: Kein Härtefall/keine besondere Härte i. S. d. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 letzter Teilsatz, Nr. 7 SGB II bei alleiniger geringfügiger Überschreitung der nunmehr gesetzlich geregelten Wohnflächengrenze

Kategorie: Steuern und Recht | 17. Dezember 2024

Ein Alleinbewohner eines 147 qm großen Hauses hat keinen Anspruch auf zuschussweises Bürgergeld. Angemessen sind nur 140 qm. Er kann sich nicht auf eine besonderen Härte nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB II berufen. Dies entschied das LSG Sachsen (Az. L 7 AS 379/24 B ER).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Nagetierbefall im Urlaubshotel? – Reisepreisminderung wegen . . . ...

Der Kläger forderte vom Reiseveranstalter u. a. die Rückzahlung eines . . . ... [weiterlesen]

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung . . . ...

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen . . . ... [weiterlesen]

Archiv