SGB II: Trunkenheitsfahrt ist kein sozialwidriges Verhalten

Kategorie: Recht | 13. August 2018

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Privatfahrt eines Berufskraftfahrers unter Alkoholeinfluss mit Verlust von Fahrerlaubnis und Arbeitsplatz keinen spezifischen Bezug zur Herbeiführung seiner Hilfebedürftigkeit hat. Sie löse deshalb keinen Kostenersatzanspruch des Jobcenters bei sozialwidrigem Verhalten aus (Az. L 6 AS 80/17).

Weitere Informationen: SGB II: Trunkenheitsfahrt ist kein sozialwidriges Verhalten

Quelle: www.datev.de

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