„Sinnlose“ Erklärung kann in einen Einspruch umgedeutet werden

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Februar 2023

Wird gegenüber dem Finanzamt eine Stellungnahme zu einer streitigen Frage abgegeben, die nicht als Einspruch ausgelegt werden kann, kommt gleichwohl nach dem Rechtsgedanken des § 140 BGB eine Umdeutung in einen Einspruch in Betracht. Dies entschied das FG Münster (Az. 8 K 1080/21).

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Quelle: www.datev.de

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