Smiley-Form bei tiefgekühlten Kartoffelprodukten ist herkunftshinweisend
Kategorie: Steuern und Recht | 27. Dezember 2024
Das OLG Düsseldorf hat zu Smiley-förmigen Tiefkühlkartoffelprodukten entschieden: Das Inverkehrbringen von „Smiley-Kartoffelprodukten“ bleibt untersagt (Az. I-20 U 33/24).
Quelle: www.datev.de