Soforthilfen auch für Landwirte – Umsetzung durch die Länder steht – Gelder können schnell fließen

Kategorie: Recht | 30. März 2020

Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfe für Selbständige und kleine Unternehmen steht. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung wurde am 29.03.2020 zwischen Bund und Ländern finalisiert. Die Soforthilfen in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu 10 Beschäftigten.

Weitere Informationen: Soforthilfen auch für Landwirte – Umsetzung durch die Länder steht – Gelder können schnell fließen

Quelle: www.datev.de

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