Soforthilfen Hochwasser: Bund und Länder sorgen für schnelle, finanzielle Unterstützung der Betroffenen

Kategorie: Steuern und Recht | 30. Juli 2021

Am 30.07.2021 wurden mit den vom Hochwasser betroffenen Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen: Der Bund beteiligt sich an der zügigen Umsetzung der Soforthilfemaßnahmen der Länder.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . . ... [weiterlesen]

Drei Packungen Mehl statt eines Laptops: . . . ...

Ein Münchner verklagte einen Paketdienstleister auf Schadensersatz, nachdem er ein . . . ... [weiterlesen]

Archiv