Soldatenversorgung auch bei Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin in einem zivilen Krankenhaus möglich
Kategorie: Steuern und Recht | 30. September 2021
Das BSG entschied, dass die Soldatenversorgung auch Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin umfassen kann, die auf Behandlungsfehler ziviler Ärzte zurückzuführen sind
(Az. B 9 V 1/19 R).
Quelle: www.datev.de