Solidaritätszuschlag: Teilweise Abschaffung aus Sicht der BRAK verfassungswidrig

Kategorie: Steuern und Recht | 7. März 2024

Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsrechtlich nicht mehr durch eine Ausnahmelage gedeckt. Die Erhebung nur noch bei etwa 10 % der Einkommensteuerpflichtigen verstößt zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das hat die BRAK in einem aktuellen Gutachten für das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde gegen die teilweise Abschaffung des „Soli“ Ende 2019 ausgeführt.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Gericht bestätigt lange Verjährungsfristen . . .

Der Erbe eines jüdischen Kaufmanns und Schweizer Staatsbürgers, der 1932 . . . ... [weiterlesen]

Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich . . . ...

Das VG Koblenz hat zwei Klagen gegen die Änderung des . . . ... [weiterlesen]

Archiv