Sonderumlage für Freibad in Bad Sobernheim rechtswidrig

Kategorie: Recht | 18. August 2017

Das VG Koblenz hat der Klage der Stadt Bad Sobernheim stattgegeben, mit der diese gegen ihre Heranziehung zu einer Sonderumlage für das Freibad durch die beklagte Verbandsgemeinde Bad Sobernheim vorgegangen ist. Die Sonderumlage sei rechtswidrig (Az. 1 K 1117/16).

Weitere Informationen: Sonderumlage für Freibad in Bad Sobernheim rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Neue Spezialisierungen an den Gerichten in . . . ...

Um die Spezialisierung der Gerichte in Nordrhein-Westfalen weiter zu fördern, . . . ... [weiterlesen]

Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch – Begriff . . . ...

Verkauft eine Kommanditgesellschaft ein Grundstück an eine andere Kommanditgesellschaft ist . . . ... [weiterlesen]

Archiv