Sonderumlage für Freibad in Bad Sobernheim rechtswidrig

Kategorie: Recht | 18. August 2017

Das VG Koblenz hat der Klage der Stadt Bad Sobernheim stattgegeben, mit der diese gegen ihre Heranziehung zu einer Sonderumlage für das Freibad durch die beklagte Verbandsgemeinde Bad Sobernheim vorgegangen ist. Die Sonderumlage sei rechtswidrig (Az. 1 K 1117/16).

Weitere Informationen: Sonderumlage für Freibad in Bad Sobernheim rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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