Sonderzahlung gekürzt: Streikteilnahme kann Höhe des Weihnachtsgelds mindern
Kategorie: Steuern und Recht | 2. September 2025
Nach einer Entscheidung des ArbG Offenbach am Main ist der Arbeitgeber berechtigt, auch Fehlzeiten von Arbeitnehmern infolge Streikteilnahme anspruchsmindernd bei übertariflichen Sonderzahlungen berücksichtigen (Az. 10 Ca 57/25).
Quelle: www.datev.de