Sozialamt muss Gebärdendolmetscher in der Schule für Hörgeschädigte vorläufig zahlen
Kategorie: Recht | 20. Dezember 2019
Das LSG Sachsen entschied, dass das Sozialamt Gebärdendolmetscher in der Schule für Hörgeschädigte vorläufig zahlen muss (Az. L 8 SO 94/19 B ER).
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Quelle: www.datev.de