Sozialhilfe: Zum Anspruch auf Kostenerstattung für Vergütung eines Gebärdensprachdolmetschers
Kategorie: Recht | 7. August 2020
Ein Anspruch auf Kostenerstattung hinsichtlich der Vergütung eines Gebärdensprachdolmetschers im Rahmen einer Teilhabeleistung besteht nur, sofern diese Form der Teilhabeleistung gegenüber zumutbaren Alternativen keine unverhältnismäßigen Kosten verursacht. Die Wahrnehmung einer Ausbildung in einem von dem jetzigen Wohnort 700 Kilometer entfernten Ort stellt eine zumutbare Alternative dar. Das entschied das SG Stuttgart (Az. S 28 SO 3662/17).
Weitere Informationen: Sozialhilfe: Zum Anspruch auf Kostenerstattung für Vergütung eines Gebärdensprachdolmetschers
Quelle: www.datev.de