Sozialversicherung: Die Pressefreiheit ist bei Statusfeststellung zu berücksichtigen

Kategorie: Steuern und Recht | 29. März 2023

Die redaktionelle Tätigkeit eines Journalisten kann sowohl im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung wie auch als Selbstständiger ausgeübt werden. Bei der Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status ist auch die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit zu berücksichtigen. So das LSG Hessen (Az. L 8 BA 52/19).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen . . .

Das OLG Köln hatte über vier Verfahren zu entscheiden, in . . . ... [weiterlesen]

Schwerbehindertenrechtliche Bewertung des Post-COVID-Syndroms . . .

Das SG Speyer hat einer Klage unter Hinweis auf ein . . . ... [weiterlesen]

Archiv