Sozialversicherungspflicht eines Nageldesigners
Kategorie: Recht | 6. August 2020
Bei der Tätigkeit als Nageldesigner, die nicht in einem eigenen Nagelstudio ausgeübt wird, handelt es sich aufgrund der Eingliederung in die Betriebsabläufe um eine sozialversicherungspflichtige, nicht um eine selbständige Tätigkeit. An dieser Bewertung ändert auch insbesondere eine monatliche Mietzahlung für den Arbeitsplatz nebst Gerätschaften nichts. Das entschied das SG Stuttgart (Az. S 7 R 1197/17).
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Quelle: www.datev.de