Sparda-Bank Berlin unterliegt erneut im Streit um Bankgebühren
Kategorie: Steuern und Recht | 31. Mai 2023
Das LG Berlin hat der Sparda-Bank Berlin untersagt, Klauseln zu Verwahrentgelten für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten zu verwenden, wenn diese den Kunden anhand gesonderter Formulare zur Unterschrift vorgelegt werden (Az. 52 O 103/22).
Quelle: www.datev.de