Sparkasse darf Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren nicht vorzeitig kündigen

Kategorie: Recht | 22. November 2019

Das OLG Dresden hat im Streit um Prämiensparverträge entschieden. Die beklagte Sparkasse müsse sich an einer durch sie selbst vorformulierten Laufzeit festhalten lassen, selbst wenn diese 99 Jahre betrage (Az. 8 U 538/19).

Weitere Informationen: Sparkasse darf Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren nicht vorzeitig kündigen

Quelle: www.datev.de

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