Sparkasse scheitert erneut mit fristloser Kündigung ihres ehemaligen Vorstands
Kategorie: Recht | 29. August 2017
Das OLG Hamm hat das Urteil des Landgerichts Bielefeld (Az. 15 O 82/16) bestätigt, das ein ehemaliger Sparkassenvorstand aufgrund einer von der Sparkasse ihm gegenüber – erneut – ausgesprochenen fristlosen Kündigung erstritten hatte (Az. 8 U 3/17).
Weitere Informationen: Sparkasse scheitert erneut mit fristloser Kündigung ihres ehemaligen Vorstands
Quelle: www.datev.de