Speicherung personenbezogener Daten von Anlageberatern der Sparkassen durch die BaFin grundsätzlich zulässig

Kategorie: Recht | 26. Juli 2018

Der VGH Hessen hat die Berufung von Anlageberatern bzw. Betriebsbeauftragten, die bei unterschiedlichen Sparkassen beschäftigt waren und sich gegen die Speicherung personenbezogener Daten in einer bei der BaFin eingerichteten Datenbank wandten, gegen ein Urteil des VG Frankfurt zurückgewiesen (Az. 6 A 673/15).

Weitere Informationen: Speicherung personenbezogener Daten von Anlageberatern der Sparkassen durch die BaFin grundsätzlich zulässig

Quelle: www.datev.de

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