Sperrzeit bei Arbeitslosmeldung wegen widersprüchlichem Verhalten

Kategorie: Recht | 17. August 2017

Laut SG Stuttgart tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld auch dann ein, wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigt, um vorzeitig mit Abschlägen in Altersrente zu gehen, sich dann aber arbeitslos meldet und Arbeitslosengeld beantragt, weil ihm durch eine geplante Gesetzesänderung nun die Möglichkeit eröffnet wird, einige Monate später als besonders langjähriger Versicherter eine abschlagsfreie Altersrente in Anspruch zu nehmen (Az. S 16 AL 582/14).

Weitere Informationen: Sperrzeit bei Arbeitslosmeldung wegen widersprüchlichem Verhalten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Das Heizungsgesetz kommt . . .

Das sog Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 . . . ... [weiterlesen]

Forderung nach dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuer in . . . ...

Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fordern, in der Gastronomie dauerhaft den ermäßigten . . . ... [weiterlesen]

Archiv