Sperrzeit bei Arbeitslosmeldung wegen widersprüchlichem Verhalten

Kategorie: Recht | 17. August 2017

Laut SG Stuttgart tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld auch dann ein, wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigt, um vorzeitig mit Abschlägen in Altersrente zu gehen, sich dann aber arbeitslos meldet und Arbeitslosengeld beantragt, weil ihm durch eine geplante Gesetzesänderung nun die Möglichkeit eröffnet wird, einige Monate später als besonders langjähriger Versicherter eine abschlagsfreie Altersrente in Anspruch zu nehmen (Az. S 16 AL 582/14).

Weitere Informationen: Sperrzeit bei Arbeitslosmeldung wegen widersprüchlichem Verhalten

Quelle: www.datev.de

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