„Spezi“ – Bezeichnung darf weiter genutzt werden
Kategorie: Steuern und Recht | 12. Oktober 2022
Das LG München I entschied, dass die zwischen zwei Brauereien getroffene Vereinbarung zur Berechtigung der Nutzung der Bezeichnung „PAULANER Spezi“ für ein Mischgetränk aus Limonade und Cola aus dem Jahr 1974 fortbesteht (Az. 33 O 10784/21).
Quelle: www.datev.de