Spielhalle im Wiesbadener Hauptbahnhof muss schließen

Kategorie: Recht | 8. August 2017

Das VG Wiesbaden hat den Eilantrag eines deutschlandweit tätigen Spielhallenbetreibers abgelehnt, mit dem dieser den vorläufigen Weiterbetrieb seiner beiden Spielstätten im Wiesbadener Hauptbahnhof erreichen wollte (Az. 5 L 3868/17).

Weitere Informationen: Spielhalle im Wiesbadener Hauptbahnhof muss schließen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge – Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung . . .

Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen . . . ... [weiterlesen]

EU-Entwaldungsgesetz: Parlament unterstützt Vereinfachungsmaßnahmen . . .

Das EU-Parlament hat der Vereinfachung des EU-Entwaldungsgesetzes zugestimmt. Das 2023 . . . ... [weiterlesen]

Archiv