Spielhallenbetreiber hat Anspruch auf behördliche Entscheidung über seinen Antrag auf glücksspielrechtliche Erlaubnis

Kategorie: Recht | 4. September 2017

Das VG Koblenz hat der Klage eines Spielhallenbetreibers stattgegeben, mit der dieser eine behördliche Entscheidung über seinen Antrag auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis herbeiführen wollte (Az. 2 K 602/17).

Weitere Informationen: Spielhallenbetreiber hat Anspruch auf behördliche Entscheidung über seinen Antrag auf glücksspielrechtliche Erlaubnis

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV zeigt klare Kante: EU-Mittel für . . . ...

In seiner Stellungnahme zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) fordert der DStV . . . ... [weiterlesen]

WPK: Bericht über die Sitzung am . . . ...

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv