Staatliche Beihilfen: EU-Kommission beschließt Entlastung für die Unternehmen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind

Kategorie: Steuern und Recht | 24. März 2022

Die EU-Kommission hat einen Befristeten Krisenrahmen angenommen. Dadurch können die Mitgliedstaaten den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum nutzen, um die Wirtschaft infolge der russischen Invasion in die Ukraine zu stützen.

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Quelle: www.datev.de

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