Staatliche Beihilfen: EU-Kommission beschließt Entlastung für die Unternehmen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind
Kategorie: Steuern und Recht | 24. März 2022
Die EU-Kommission hat einen Befristeten Krisenrahmen angenommen. Dadurch können die Mitgliedstaaten den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum nutzen, um die Wirtschaft infolge der russischen Invasion in die Ukraine zu stützen.
Quelle: www.datev.de